Jackpot-Europa

Sonderauslosung

Spielteilnahme Erst Ab 18 Jahren!

Das Veranstalten und das Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen darf gemäß Glücksspielstaatsvertrag den Erfordernissen des Jugendschutzes nicht zuwiderlaufen. Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig.

Warum? Weil Kinder und Jugendliche...

ein höheres Gefährdungspotenzial haben

leichter beeinflussbar sind

schneller Schaden nehmen können

stärker von körperlichen und / oder seelischen Auswirkungen betroffen sind

Bei Jackpot-Europa bedeutet dies für Kinder und Jugendliche:

keine Rubbellose ziehen und kaufen

keine Spielscheine abgeben und Gewinne abholen, auch dann nicht, wenn sie eine Kundenkarte oder Vollmacht der Eltern / Erziehungsberechtigten vorlegen

AUCH SIE TRAGEN VERANTWORTUNG!

Achten Sie darauf, dass Kinder und Jugendliche nicht an Glücksspielen teilnehmen. Fachleute empfehlen, Kinder auch nicht als sogenannte Glücksbringer Zahlen für den Spieltipp ansagen oder ankreuzen zu lassen.

Neben den notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist unsere Gesellschaft heute in besonderem Maße gefordert, Jugendliche über das Suchtpotential von Glücksspielen zu informieren, zu sensibilisieren und für einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen zu stärken.

Jackpot-Europa und ihre Vertriebspartner betreiben daher seit jeher aktiven Jugendschutz und unternehmen größtmögliche Anstrengungen, um Minderjährige vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen.